gem. § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
Wichtig:
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Nach dem Klick auf „Formular speichern“ senden wir Ihnen einen Link zum erneuten Öffnen an Ihre E-Mail-Adresse.
Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.
Hinweis:
„nach Aktenlage“ bedeutet, dass allein anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen eine Entscheidung über die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis getroffen werden kann. Bitte wählen Sie „Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis […] nach Aktenlage“ aus, wenn Sie die notwendige berufliche Vorbildung haben (z.B. Diplompsychologen) oder einen Kurs zur Vorbereitung auf den sektoralen Heilpraktiker erfolgreich abgeschlossen haben. Bei allen anderen Auswahlmöglichkeiten werden Sie zu einer schriftlichen und/oder mündlichen Prüfung eingeladen.
Diese Übersicht auf unserer Internetseite hilft Ihnen bei der Auswahl.
Auf unserer Internetseite www.landkreis-augsburg.de finden Sie eine Karte aller Gemeinden des Landkreises Augsburg.
Die hier hinterlegte E-Mail-Adresse ist relevant für die Speicherung des Formulars.
Hier geht es um die erstmalige Niederlassung nach Erteilung der Heilpraktikererlaubnis.
Wenn Sie die Heilkunde nicht im Landkreis Augsburg ausüben möchten, brechen Sie die Antragstellung ab und wenden sich an Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Der Regierungsbezirk Schwaben gliedert sich in zehn Landkreise sowie vier kreisfreie Städte. Auf der Internetseite der Regierung von Schwaben finden Sie Verlinkungen zu den Internetseiten der schwäbischen Kreisverwaltungsbehörden: www.regierung.schwaben.bayern.de
Bei wiederholter Antragstellung beim Landratsamt Augsburg müssen nicht erneut alle Unterlagen vorgelegt werden. Im Regelfall genügen ein aktuelles Behördliches Führungszeugnis und ein aktuelles Ärztliches Attest.
z. B. MSA, Mittlere Reife, Abitur, etc.
Nicht älter als drei Monate zum Antragszeit-punkt
Der Vordruck des "Ärztlichen Attests" steht Ihnen hier zur Vefügung. Dieses ist von einem Arzt oder einer Ärztin auszufüllen.
"Belegart OB" Führungs-zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG
Das behördliche Führungszeugnis darf zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate sein. Es ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen und wird vom Bundesamt für Justiz direkt an das Landratsamt Augsburg weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass es hier unter Umständen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Gemäß den Vorgaben des anerkannten
Muster-Curriculums des BayStMGP
Das Landratsamt Augsburg ist nur örtlich zuständig, wenn Sie die Tätigkeit im Landkreis Augsburg
(erstmalig) ausüben wollen.
Auf der Internetseite des Landratsamtes Augsburg können Sie unter folgenden Link erfahren, welche Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Augsburg liegen: www.landkreis-augsburg.de/kommunen
Bewerber mit beabsichtigten Niederlassungsort (= Ort, wo die Heilkunde erstmalig ausgeübt werden soll)
außerhalb des Landkreises Augsburg, wenden sich mit der Antragstellung an ihr zuständiges Landratsamt bzw. an ihre zuständige Stadtverwaltung des beabsichtigten Niederlassungsortes.
z. B. Anstellungsvertrag, Anstellungszusicherung, Mietvertrag
Durch Drücken des Buttons "Senden" stellen Sie kostenpflichtig einen Antrag. Anschließend können Sie den Antrag für Ihre Unterlagen herunterladen.